Lizenzrechtliches: nur Teile des Projektes Open-source ?
Verfasst: 13. Januar 2009 13:58
Hallo,
als absoluter nicht-Jurist habe ich folgende Frage:
Ich habe keine Lizenz für die kommerzielle Qt-Version, also darf ich mein Qt-Projekt nur OpenSource verteilen. Nun ist mein Projekt insofern gut strukturiert, als dass GUI und Funktionalität gut auseinanderzuhalten sind. Die GUI (enthält Qt) ist nicht spannend, aber die Funktionalität (enthält kein Qt) beruht auf ein paar Algorithmen, die ich nicht gerne open-Source machen würde.
Daher meine Frage: Ist es möglich, die GUI des Projektes (also der Teil der Qt benutzt) als opensource auszuliefern, das backend (indem keine Zeile Qt benutzt wird) in eine DLL zu packen, und diese closed source mit auszuliefern, wenn sein muss in einem separaten download und eigener Lizenz.
Dann wäre ja alles, was irgendwie mit QT zusammenhängt, openSource und daher für mich als juristischen Laien legal.
Macht es in diesem Fall einen Unterschied, ob das statisch oder dynamisch gelinkt ist?
Also beispielsweise
Variante a) GUI fertig kompiliert aber mit sorce unter GPL ausgeliefert, dazu in einem extradownload unter anderer Lizenz die DLL, die dann von der GUI dynamisch genutzt wird
-oder-
Variante b) GUI wird mit sourcen unter GPL ausgeliefert, dazu das backend als statische Lib (closed source) und der User kompiliert sich die statische Lib in seine Gui mit rein.
Ist Variante a) legal und b) nicht?
Letztendlich gäbe es noch eine dritte Möglichkeit:
Alles, was QT benutzt kommt in eine DLL und diese wird als open source ausgeliefert, und der User lädt sich zusätzlich ein binary (closed source) runter, das eben ohne dasein der Lib eine Konsolenanwendung ist, wenn die lib aber da ist, wird der Qt-Teil der open source library genutzt.
Auch hier wieder: Unterschiedet sich in dem Fall dynamisches vom statischen Linken in juristischer Hinsicht?
Kurz gefasst: Alles was QT enthält bleibt in jedem Fall open Source. Die frage ist nur, ob dabei qt-freie closed-source libs benutzt werden dürfen.
Gruß,
Phil
als absoluter nicht-Jurist habe ich folgende Frage:
Ich habe keine Lizenz für die kommerzielle Qt-Version, also darf ich mein Qt-Projekt nur OpenSource verteilen. Nun ist mein Projekt insofern gut strukturiert, als dass GUI und Funktionalität gut auseinanderzuhalten sind. Die GUI (enthält Qt) ist nicht spannend, aber die Funktionalität (enthält kein Qt) beruht auf ein paar Algorithmen, die ich nicht gerne open-Source machen würde.
Daher meine Frage: Ist es möglich, die GUI des Projektes (also der Teil der Qt benutzt) als opensource auszuliefern, das backend (indem keine Zeile Qt benutzt wird) in eine DLL zu packen, und diese closed source mit auszuliefern, wenn sein muss in einem separaten download und eigener Lizenz.
Dann wäre ja alles, was irgendwie mit QT zusammenhängt, openSource und daher für mich als juristischen Laien legal.
Macht es in diesem Fall einen Unterschied, ob das statisch oder dynamisch gelinkt ist?
Also beispielsweise
Variante a) GUI fertig kompiliert aber mit sorce unter GPL ausgeliefert, dazu in einem extradownload unter anderer Lizenz die DLL, die dann von der GUI dynamisch genutzt wird
-oder-
Variante b) GUI wird mit sourcen unter GPL ausgeliefert, dazu das backend als statische Lib (closed source) und der User kompiliert sich die statische Lib in seine Gui mit rein.
Ist Variante a) legal und b) nicht?
Letztendlich gäbe es noch eine dritte Möglichkeit:
Alles, was QT benutzt kommt in eine DLL und diese wird als open source ausgeliefert, und der User lädt sich zusätzlich ein binary (closed source) runter, das eben ohne dasein der Lib eine Konsolenanwendung ist, wenn die lib aber da ist, wird der Qt-Teil der open source library genutzt.
Auch hier wieder: Unterschiedet sich in dem Fall dynamisches vom statischen Linken in juristischer Hinsicht?
Kurz gefasst: Alles was QT enthält bleibt in jedem Fall open Source. Die frage ist nur, ob dabei qt-freie closed-source libs benutzt werden dürfen.
Gruß,
Phil