Lizenzrechtliches: nur Teile des Projektes Open-source ?

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PhilippM
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Lizenzrechtliches: nur Teile des Projektes Open-source ?

Beitrag von PhilippM »

Hallo,

als absoluter nicht-Jurist habe ich folgende Frage:

Ich habe keine Lizenz für die kommerzielle Qt-Version, also darf ich mein Qt-Projekt nur OpenSource verteilen. Nun ist mein Projekt insofern gut strukturiert, als dass GUI und Funktionalität gut auseinanderzuhalten sind. Die GUI (enthält Qt) ist nicht spannend, aber die Funktionalität (enthält kein Qt) beruht auf ein paar Algorithmen, die ich nicht gerne open-Source machen würde.

Daher meine Frage: Ist es möglich, die GUI des Projektes (also der Teil der Qt benutzt) als opensource auszuliefern, das backend (indem keine Zeile Qt benutzt wird) in eine DLL zu packen, und diese closed source mit auszuliefern, wenn sein muss in einem separaten download und eigener Lizenz.
Dann wäre ja alles, was irgendwie mit QT zusammenhängt, openSource und daher für mich als juristischen Laien legal.
Macht es in diesem Fall einen Unterschied, ob das statisch oder dynamisch gelinkt ist?
Also beispielsweise
Variante a) GUI fertig kompiliert aber mit sorce unter GPL ausgeliefert, dazu in einem extradownload unter anderer Lizenz die DLL, die dann von der GUI dynamisch genutzt wird
-oder-
Variante b) GUI wird mit sourcen unter GPL ausgeliefert, dazu das backend als statische Lib (closed source) und der User kompiliert sich die statische Lib in seine Gui mit rein.
Ist Variante a) legal und b) nicht?

Letztendlich gäbe es noch eine dritte Möglichkeit:
Alles, was QT benutzt kommt in eine DLL und diese wird als open source ausgeliefert, und der User lädt sich zusätzlich ein binary (closed source) runter, das eben ohne dasein der Lib eine Konsolenanwendung ist, wenn die lib aber da ist, wird der Qt-Teil der open source library genutzt.

Auch hier wieder: Unterschiedet sich in dem Fall dynamisches vom statischen Linken in juristischer Hinsicht?

Kurz gefasst: Alles was QT enthält bleibt in jedem Fall open Source. Die frage ist nur, ob dabei qt-freie closed-source libs benutzt werden dürfen.

Gruß,
Phil
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methusalem
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Beitrag von methusalem »

Ich bin auch kein Jurist. Aber ich denke, wenn du es sauber trennen kannst, dann spricht nichts gegen das dynamische Linken gegen eine closed Source dll. Das wird ja sonst auch so gemacht.

Ich hatte mal eine ähnliche Frage hier gestellt: http://www.qtforum.de/forum/viewtopic.php?t=7226
methusalem
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Beitrag von methusalem »

Mit der heutigen Meldung zu QT 4.5 dürfte sich deine Frage auch erledigt haben :-)
RHBaum
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Beitrag von RHBaum »

Wahrscheinlich nutzt er noch die 4.4, damit ist er an die GPL gebunden.

Weiterhin, erlaubt die LGPL ja ausdruecklich das linken gegen dynamische Bibliotheken. Der Umkehrschluss dazu ist, das die GPL da vielleicht doch probleme macht.

Ich denk mal vorraussetzung um ned gegen die GPL, und auch wahrscheinlich auch die LGPL, zu verstossen bei deinem Unterfangen wird sein, das in deinem "Werkvertrag" zu dem geschlossenen teil (der dll) auch die ausfuehrung als Biblothek definiert ist, und dementsprechend auch vertrieben wird, also mit Schnittstellendoku etc. So dass jeder Lizensinhaber soweiso eigene GUI's zu entwickeln koennte !
Die GUI selber duerfte unter keinen umstaenden ein Bestandteil des Werkvertrages sein ....

Bin allerdings auch kein Jurist ...

Ciao ...
PhilippM
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Beitrag von PhilippM »

Ja, im Augenblick bin ich noch unter 4.4
Das mit der closed-source lib hab ich mir schon fast so gedacht.
Anders ist es aber im umgedrehten fall: Wie ich aus einer anderen diskussion erfahren habe geht die umgekehrte Variante NICHT: Eine GPL-Bibliothek in ein non-GPL Programm reinlinken.

Also für meine Zwecke ist alles klar und mit 4.5 wird's noch simpler *freu*
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GoaSkin
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Beitrag von GoaSkin »

Die GPL macht Probleme, ob dynamisch oder statisch gelinkt wird. Die GPL verlangt auch dann eine Offenlegung des Codes, wenn genutzte Bibliotheken unter der GPL stehen - sogar wenn benutzte Bilder, Texte o.Ä. unter einem GPL-Ableger für Dokumente stehen.

Durch diese Problematik war es bislang nicht möglich, eine kommerzielle KDE-Anwendung zu entwickeln, ohne eine QT-Lizenz kaufen zu müssen. Faktisch ist das für die Entwicklung eines kleineren kommerziellen Programmes ein zu teurer Spaß. Darum gibt es kaum kommerzielle KDE-Anwendungen. Aus diesem Grund hat man das Lizenzmodell überdacht und eröffnet nun die Möglichkeit, QT unter LGPL nutzen zu können. Dann sind Lizenzkosten nur noch fällig, wenn man vor hat, an QT selbst etwas zu verändern, ohne daß man die Änderungen freigeben möchte. Bei Photoshop Elements und anderen größeren QT-Programmen ist offensichtlich, daß hier QT individualisiert ist. Von solchen Leuten lebt der Hersteller, nicht von den Software-Klitschen.
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