LGPL und kommerzielle Nutzung

Dein Thema passt einfach in kein Forum? Dann probiers mal hier.
superkarnickel
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LGPL und kommerzielle Nutzung

Beitrag von superkarnickel »

Bei Wikipedia habe ich zur LGPL folgendes gefunden:
Im Gegensatz zur GPL dürfen alle Programme, welche die LGPL-lizenzierte Software nur extern benutzen, zum Beispiel als Programmbibliothek, ihre eigene Lizenz behalten. Damit eignet sich die LGPL besonders als Lizenz für Bibliotheken, deren Benutzung man auch Programmierern proprietärer Programme erlauben will. Soll die unter der LGPL lizenzierte Software dagegen fest in ein anderes Programm eingebunden werden, muss auch das andere Programm unter der LGPL bzw. einer kompatiblen Lizenz stehen.
Wenn ich das richtig deute, dann ist es mir erlaubt die Qt Bibliotheken kommerziell zu nutzen, wenn ich ...
1) ... nicht den Qt Creator benutze
2) ... die Bibliotheken nicht statisch linke

Ist das soweit richtig?
Und ist es erlaubt bei einem kommerziellen Programm die Qt Bibliotheken einfach mitzuliefern?

(Bevor ich gesteinigt werde: Ich habe durch die Suche nur teilweise/widersprüchliche Antworten erhalten)
close1
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Beitrag von close1 »

Hi,
meines Wissens ist es auch möglich GPL lizenzierte Software zu verkaufen wenn die Bedingungen der GPL eingehalten werden.

Jetzt werden wohl einige sagen: nein stimmt nicht GPL heist die Software ist frei, damit ist jedoch nicht frei wie z.B. Freibier gemeint, welches kostenlos ist sondern frei wie Redefreiheit, weiterführendes auf Wikipedia

Vielleicht liege ich mit meinem nächsten Ansatz falsch aber ich schreibe mal trotzdem, nicht als Ratschlag eher als Frage
zu 1. : Wenn du mit Gimp ein Bild malst darfst du es dann verkaufen?


zu 2. : die LGPL einzusehen auf gnu.org gibt Aufschluss, es ist mir aber nicht möglich dir eine rechtsverbindliche Antwort zu geben da ich kein Anwalt für Softwarerecht bin.

"2. Conveying Modified Versions"
Wenn du eine Bibliothek von Qt modifizierst musst du nach LGPL diese veränderung unter GPL oder LGPL publik machen. (auch wenn du die veränderte Bibliothek nur dynamisch linkst)

Veränderst du Qt nicht ist diese Punkt nicht relevant

"3. Object Code Incorporating Material from Library Header Files."
Wenn du Header Dateien linkst kannst du die Header unter beliebige Lizenz stellen wenn du folgende Punkte beachtest:

a) Du musst eine offenkundige Notiz in jeder Kopie des "Objektcodes" mitliefern, dass die spezifische Bibliothek verwendet wurde und die Bibliothek unter LGPL steht.

b) Der "Objektcode" muss eine Kopie der GPL und LGPL enthalten


"4. Combined Works."
Die dynamisch gelinkte Bibliothek muss ohne Einschränkungen austauschbar sein und du musst das debuggen und reverse engineering der Modifikationen der Bibliothek erlauben.

a & b) Du musst eine offenkundige Notiz mitliefern (nicht unbedingt im Programm), dass die spezifische Bibliothek verwendet wurde und die Bibliothek unter LGPL steht.

c) Wenn das Programm während der Ausführung ein Copyright anzeigt muss der Name der Bibliothek dabeistehen und dass diese Bibliothek unter der LGPL steht, außerdem muss ein Verweis (~hyperlink..) auf die GPL dort sichtbar sein.


--ab hier wird es interessant
d) Entweder musst du einen minimalen dazugehörigen Code der Applikation mitliefern, welcher mindestens die isolierte Klasse in der die Bibliothek verwendet wird enthält und es möglich macht deine Software mit einer modifizierten Bibliothek zu linken.

Oder: Du linkst dynamisch auf die Bibliothek (Die Bibliothek muss sich jedoch austauschen lassen)

e) du musst in der Installationsanleitung angeben wie eine modifizierte Version der Bibliothek genutzt werden kann (also die dynamische lib ausgetauscht werden kann)

"5. Combined Libraries."
Erscheint wenig relevant für dein Problem


Anmerkungen:
Dieser Beitrag besteht nur aus meiner persönlichen Interpretation der LGPL und deshalb können sowohl Teile als auch die komplette Interpretation falsch sein.

Es ist ziemlich leicht sich bei Lizenzen zu vertun, sollte die Interpretation Fehler enthalten bin ich dankbar wenn man mich darauf hinweist.

--Edit:
Mir ist gerade aufgefallen dass Qt unter der LGPL 2.1 steht, mein Beitrag bezieht sich jedoch auf die Version 3, nach der Gnu FAQ ist (außer für dynamisch gelinkte Bibliotheken) nur eine Konversion über den Umweg GPL v3 möglich, da Nokia die Version exakt festgelegt hat.

Fazit:
Die Bibliotheken können ungeändert ohne Umweg mit LGPL v3 genutzt werden.
Änderungen / code Kopien müssen über den Umweg GPL v3 konvertiert werden.
MfG

close1
RHBaum
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Beitrag von RHBaum »

meines Wissens ist es auch möglich GPL lizenzierte Software zu verkaufen wenn die Bedingungen der GPL eingehalten werden.
Kommt drauf an was du unter "verkaufen" verstehst ^^
GPL lizensiert = du musst jedem an dem du Deine Software distributierst, zugang zum Quellcode einrichten.
Derjenige hat dann auch das Recht, Deinen Code zu veraendern und anderweitig zu weiterzuverwenden, ohne Deine Zustimmung.
Zu deutsch, Du bleibst zwar der Urheber, verlierst aber die Rechte an Deinem Code.
Damit wuerd ich nicht mehr von "software verkaufen" reden, sondern es ist eher eine "Auftragsarbeit" mit der Besonderheit, das der Auftragssteller seine impliziet erworbenen Rechte gleich der Allgemeinheit zur verfügung stellt (weil der Auftragsgeber wiederum darf Dir nicht verbieten, den code GPL konform weiterzuverwenden).

Ciao ...
naraesk
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Beitrag von naraesk »

Natürlich darf man GPL lizensierte Software verkaufen - als bekannte Beispiel brauch man sich nur einmal die kommerziellen Linux- Distributionen (RHEL) anschauen. Die GPL sagt nur aus, dass ich den Quelltext zur Verfügung stellen muss und Änderungen wieder verfügbar machen muss und so weiter - nichts über den Preis. Ich darf beispielsweise den Firefox irgendwo hochladen und ihn gegen eine Gebühr verkaufen - ich muss nur den Quelltext auch bereitstellen.
close1
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Beitrag von close1 »

RHBaum hat geschrieben:
meines Wissens ist es auch möglich GPL lizenzierte Software zu verkaufen wenn die Bedingungen der GPL eingehalten werden.
Kommt drauf an was du unter "verkaufen" verstehst ^^
GPL lizensiert = du musst jedem an dem du Deine Software distributierst, zugang zum Quellcode einrichten.
Derjenige hat dann auch das Recht, Deinen Code zu veraendern und anderweitig zu weiterzuverwenden, ohne Deine Zustimmung.
Zu deutsch, Du bleibst zwar der Urheber, verlierst aber die Rechte an Deinem Code.
Damit wuerd ich nicht mehr von "software verkaufen" reden, sondern es ist eher eine "Auftragsarbeit" mit der Besonderheit, das der Auftragssteller seine impliziet erworbenen Rechte gleich der Allgemeinheit zur verfügung stellt (weil der Auftragsgeber wiederum darf Dir nicht verbieten, den code GPL konform weiterzuverwenden).

Ciao ...
Man kann sowohl Geld für Nutzungslizenzen der Binarys als auch eine Nutzungsgebühr verlangen(z.B. SaaS), mit der Einrichtung / Wartung von Open Source CMS / anderer Software Geld verdienen und natürlich kann man auch mit Support / Literatur / Vorträgen zu Geld kommen.

Und da sag mal einer Open Source rentiert sich nicht ;)
Es wid nur ein gutes Geschäftsmodell benötigt.

Ein Konkretes Beispiel:
Stell dir vor du Programmierst ein Computerspiel, die Engine ist Open Source, die Binarys verkaufst du zusammen mit den Ressourcen(Level, Grafiken, Sounds, KI Datenbank, NPC Scripte usw.)
Wenn das Spiel gut ankommt ist das Ganze sogar recht rentabel mit einem überschaubarem Risiko.

Das Spiel direkt unter gleichem Namen zu veröffentlichen ist (in Deutschland) allein wegen dem Urheberecht / Namensrecht usw. nicht erlaubt, ein anderes Spiel auf der Basis der Engine zu entwickeln ist möglich.

Ich bezweifle zwar das man in Deutschland Firefox verkaufen kann (nicht wegen der GPL sondern wegen der Markenrechte) aber in anderen Ländern schon, oder man nennt die Software Icefox oder solche banalitäten / editiert geringfügig was (wobei ich glaube vor Gericht hätte das keinen Bestand).
MfG

close1
RHBaum
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Beitrag von RHBaum »

Glaub nicht das das so banal zu erklären ist.

"verkaufen" ist in DL schon ein Juristischer Begriff.
Aus Sicht der GPL isses natuerlich schon möglich, GPL-code zu verkaufen, bzw es wird nicht verboten.
Bleibt die Frage, was erlangst Du durch den Verkauf ? Rechte am Code ???
Eher nicht oder ?
Ist in DL ein Verkauf "Rechtens", wo man über nichts Besitz erlangt ?
Sicher ist der "Kauf" einer Linux Distribution rechtens, bleibt die Frage, ist es doch eher eine Dienstleistung, oder bezieht sich der Kauf auf die mitgelieferten Materialien (Übertragungsmedium, Handbuch) ...

Ich denk mal das es kein problem ist, im Bundle was zu verkaufen, also nen propertieaeres Modul zu verkaufen, und dazu inklusive eine unabhaengige GPL-Software zur verfuegung zu stellen, z.b.
Aber eine reine frei verfügbare GPL-Software verkaufen, ohne irgendwas dazu, wird wohl rechtlich nur eher über Dienstleistung oder Schenkung laufen ...

Damit bleiben zum Glueck so kritische Fragen eher theorethischer Natur:
hat man bei GPL-Software Kauf ein Rueckgaberecht ?
Hat man Nutzungsansprueche gegenueber dem verkaufer, bzw. uebernimmt der Verkaufer dann Haftung für die GPL-Software ?
kann sowohl Geld für Nutzungslizenzen der Binarys als auch eine Nutzungsgebühr verlangen
Das wiederum glaub ich nicht das es geht ... wie willst du Nutzungsgebuehren verlangen, wenn der code freiverfuegbar ist ?
Es sei denn es ist was eigenes Propertieaeres dabei ... (was nicht gegen die GPL verstoesst)!

Ciao ...
close1
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Beitrag von close1 »

RHBaum hat geschrieben:Glaub nicht das das so banal zu erklären ist.
Das war auch nicht so gemeint, ich sagte nur das es grundsätzlich nicht unmöglich ist.

RHBaum hat geschrieben:
kann sowohl Geld für Nutzungslizenzen der Binarys als auch eine Nutzungsgebühr verlangen
Das wiederum glaub ich nicht das es geht ... wie willst du Nutzungsgebuehren verlangen, wenn der code freiverfuegbar ist ?
Es sei denn es ist was eigenes Propertieaeres dabei ... (was nicht gegen die GPL verstoesst)!

Ciao ...
Bei der Nutzungsgebühr war die vermietung der Rechenkapazität eines Servers auf der die Anwendung läuft gemeint (auch als Software as a Service = SaaS bekannt)

Der Sourcecode ist frei verfügbar, aber nicht jeder ist ein Programmierer und / oder möchte (oder kann) den Aufwand betreiben selbst zu kompilieren: C++ Compiler, Qt installieren und konfigurieren und das Programm kompilieren ist schon eine Hürde die nicht jeder nehmen kann.

Dass das Ganze je nach Gesetzgebung des Landes eine Juristisch fragwürdige sache bleibt will ich nicht bestreiten.
MfG

close1
solarix
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Beitrag von solarix »

Natürlich dürfen GPL-Programme kommerziell genutzt werden. Das wird ja explizit erwähnt. Aus einem GPL-Source ein sauberes, lauffähiges, installierbares Paket zu machen und danach zu verkaufen ist doch absolut sinnvoll. Wie close1 schon geschrieben hat: Das können nicht alle. Hier im Forum gibt es immer wieder Fragen zur Distribution von Qt-Programmen.

Ein installierbares Programm hat gegenüber dem Quellcode einen Mehrwert welcher (sofern man Kunden findet) auch bezahlt werden kann..
naraesk
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Beitrag von naraesk »

RHBaum hat geschrieben:"verkaufen" ist in DL schon ein Juristischer Begriff.
Aus Sicht der GPL isses natuerlich schon möglich, GPL-code zu verkaufen, bzw es wird nicht verboten.
Bleibt die Frage, was erlangst Du durch den Verkauf ? Rechte am Code ???
Eher nicht oder ?
Ist in DL ein Verkauf "Rechtens", wo man über nichts Besitz erlangt ?
Also dass man wirklich Rechte am Quelltext kauft ich sicher die absolute Ausnahme und kommt nur im geschäftlichen Bereich vor. Im Allgemeinen kauft man nur Nutzungsrechte. Wenn ich ein Windows 7 kaufe habe ich schließlich auch keine Rechte am Quelltext und verkauft wurde ja wohl definitiv etwas. Ob es anderer Stelle das Programm bzw. den Quelltext kostenlos oder billiger gibt, tut für meinen Kauf überhaupt nichts zur Sache.

Und zum Markenrecht: Dieses muss, wie oben beschrieben, natürlich zusätzlich beachtet werden, wenn man beispielsweise den Firefox verkaufen möchte. Es gibt beispielsweise das Programm "Iceweasel": Selber Quellcode, anderer Name und andere Logos aber technisch zu 100% identisch. Bereitgestellt wird es von dem Debian- Team und theoretisch könnten sie es auch verkaufen, es ist "ihr" Programm.
superkarnickel
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Beitrag von superkarnickel »

GPL lizensiert = du musst jedem an dem du Deine Software distributierst, zugang zum Quellcode einrichten.
Ich glaube ich habe mich vielleicht unverständlich ausgedrückt: Ich möchte mein Programm unter eigener Lizenz veröffentlichen. Deshalb hatte ich die Textstelle aus einer LGPL Beschreibung herausgesucht, in welcher steht wie man seine eigene Lizenz behalten darf. Da ich mich allerdings in Sachen Recht nicht auskenne, habe ich mir Hilfe bei der Erklärung/Interpretation dieser Textstelle erhofft.
solarix hat geschrieben:Natürlich dürfen GPL-Programme kommerziell genutzt werden. Das wird ja explizit erwähnt. Aus einem GPL-Source ein sauberes, lauffähiges, installierbares Paket zu machen und danach zu verkaufen ist doch absolut sinnvoll. Wie close1 schon geschrieben hat: Das können nicht alle. Hier im Forum gibt es immer wieder Fragen zur Distribution von Qt-Programmen.

Ein installierbares Programm hat gegenüber dem Quellcode einen Mehrwert welcher (sofern man Kunden findet) auch bezahlt werden kann..
Das Problem was ich hierbei sehe ist, dass ich nich irgendein GPL Programm benutze um mein Programm zu erzeugen, sondern, dass mein Programm eine GPL-Bibliothek fest beihnaltet.
Wenn ich ein Programm, welches mit den Qt4 Bibliotheken arbeitet, einfach verkaufen kann, wozu gibt es dann eine kommerzielle Qt Lizenz?
solarix
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Beitrag von solarix »

superkarnickel hat geschrieben: Das Problem was ich hierbei sehe ist, dass ich nich irgendein GPL Programm benutze um mein Programm zu erzeugen, sondern, dass mein Programm eine GPL-Bibliothek fest beihnaltet.
Dann _muss_ dein Programm auch unter der GPL lizenziert werden. Wenn du das nicht möchtest, musst du anstelle der GPL die LGPL-Lizenz verwenden.
superkarnickel hat geschrieben: Wenn ich ein Programm, welches mit den Qt4 Bibliotheken arbeitet, einfach verkaufen kann, wozu gibt es dann eine kommerzielle Qt Lizenz?
http://qt.nokia.com/about/licensing/fre ... uld-i-want

[EDIT]
Meine Aussage bezog sich ganz allgemein auf GPL-Programme (z.B. dem Linux-Kernel). Speziell noch für deinen Fall: Verkaufen kannst du im Prinzip alle Varianten. Ohne Quellcode geht's aber natürlich nur mit LGPL oder kommerziell.

hth..
superkarnickel
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Beitrag von superkarnickel »

Wenn du das nicht möchtest, musst du anstelle der GPL die LGPL-Lizenz verwenden.
Entschuldigung, ich meinte LGPL.
Ohne Quellcode geht's aber natürlich nur mit LGPL oder kommerziell.
Wie meinst du LGPL oder kommerziell?
Bei der LGPL ist es meines Wissens nach Pflicht den Sourcecode bereitzustellen.
Aber das ist, wie gesagt, für mich eher uninteressant, da ich nicht vor habe unter der LGPL zu veröffentlichen. Ich würde lieber die LGPL Lizenz von Qt4 nutzen und mein Programm unter der eigenen Lizenz vertreiben. Wie ich bereits gefragt habe :p würde mich interessieren, ob ich unter "extern benutzen" zu verstehen habe, dass ich die Bibliotheken untverändert lassen muss - und mein Programm nutzt diese lediglich (also dll-Files mitliefern) oder ob ich die Bibliotheken mit statischem linken fest in meine Programme einbinden kann, ohne meine Lizenz auf LGPL angleichen zu müssen.[/quote]
solarix
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Beitrag von solarix »

Das Thema "statisches Linken und LGPL" haben wir gerade eben durchgekaut:
http://www.qtforum.de/forum/viewtopic.php?t=12048

Zusammengefasst:
Statisches Linken scheint in der LGPL vorgesehen zu sein:
http://doc.trolltech.com/4.6/lgpl.html (Abschnitt 6a).
Weil ein Kunde jedoch in der Lage sein muss, die Library zu ersetzen, muss man wohl oder übel die Programm-Objekte mitliefern (so dass nochmals gelinkt werden könnte).

Weiters raten die Trolls ab:
http://www.slideshare.net/qtbynokia/qt- ... ?src=embed Seite 14.

hth..
close1
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Beitrag von close1 »

superkarnickel hat geschrieben:
Wenn du das nicht möchtest, musst du anstelle der GPL die LGPL-Lizenz verwenden.
Entschuldigung, ich meinte LGPL.
Ohne Quellcode geht's aber natürlich nur mit LGPL oder kommerziell.
Wie meinst du LGPL oder kommerziell?
Bei der LGPL ist es meines Wissens nach Pflicht den Sourcecode bereitzustellen.
Aber das ist, wie gesagt, für mich eher uninteressant, da ich nicht vor habe unter der LGPL zu veröffentlichen. Ich würde lieber die LGPL Lizenz von Qt4 nutzen und mein Programm unter der eigenen Lizenz vertreiben. Wie ich bereits gefragt habe :p würde mich interessieren, ob ich unter "extern benutzen" zu verstehen habe, dass ich die Bibliotheken untverändert lassen muss - und mein Programm nutzt diese lediglich (also dll-Files mitliefern) oder ob ich die Bibliotheken mit statischem linken fest in meine Programme einbinden kann, ohne meine Lizenz auf LGPL angleichen zu müssen.
Wenn ich dich richtig verstehe möchtest du ein Programm schreiben und der Sourcecode deines Programms soll nicht Open Source sein, die von dir geschriebene Software soll also unter anderer Lizenz stehen.

Um die Software konform zur LGPL zu schreiben musst du die LGPL lizenzierte Qt Bibliothek dynamisch linken oder es den Benutzern möglich machen eine statisch gelinkte Bibliothek auszutauschen.

Wenn du die Bibliothek veränderst musst du die Änderungen an der Bibliothek auch unter der LGPL (oder GPL) veröffentlichen, dein Programm aber nicht.

Du kannst die erstellte Software / deren Sourcecode unter beliebige Lizenz stellen.
Ferner kannst du natürlich auch den Sourcecode / die Nutzungsrechte der Applikation verkaufen, jedoch nur wenn alle Bedingungen der LGPL eingehalten werden.

Die Bedingungen habe ich in verständlicher Sprache in meinem ersten Post oben aufgeführt, (diese sind jedoch nicht Rechtsverbindlich), für eine Rechtsverbindliche Antwort würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen der sich auf Software Recht spezialisiert hat.
MfG

close1
superkarnickel
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Beitrag von superkarnickel »

OK vielen Dank für die ausführilichen Antworten :).
Um die Software konform zur LGPL zu schreiben musst du die LGPL lizenzierte Qt Bibliothek dynamisch linken oder es den Benutzern möglich machen eine statisch gelinkte Bibliothek auszutauschen.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass es ohne erheblichen Aufwand möglich ist, eine statisch gelinkte Bibliothek austauschbar zu machen?
Reicht es für das LGPL konforme "austauschbar machen", wenn ich alle von meinem (dynamisch gelinkten) Programm benötigten dll's mitliefere, und sage, dass diese durch andere Versionen ersetzt werden können?
Antworten