Ich laß mal den Disclaimer, dass ich kein Anwalt bin weg... er gilt aber trotzdem
Ok, dass man ein dynamisches Linken per importlib als "unechtes" dynamisches Linken interpretieren kann, hatte ich bisher nicht gehört, gebe aber zu, dass es nicht absolut von der Hand zu weisen ist. Dennoch ist es auch bei Linken per importlib möglich die tatsächliche dll auszutauschen (solange diese binärkompatibel zum Original ist), was ja ein wesentlicher Punkt in der LGPL ist. Ist die DLL nicht kompatibel, ist sie auch beim dynamischen Linken per dlopen nicht 100% sicher, dass es funktioniert (veränderte Signaturen, entfernte Methoden, etc.).
Wir linken mehrere LGPL libs (unter anderem Qt) per importlib und verkaufen unser Produkt als closed source. Soweit ich weiß hat unser Chef sich diesbezüglich auch Beratung durch einen entsprechend spezialisierten Anwalt gegönnt. Der Unterschied zwischen meiner Position und Deiner Position ist allerdings, dass, sollte sich das als Fehler herausstellen, nicht ich den Kopf hinhalten muss, sondern der Chef (bzw. das Unternehmen).
ch sage jetzt nicht welches Unternehmen bzw. welche Software... man will ja keinen auf Ideen bringen
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Rechtliche Absicherung wirst Du nur durch einen Anwalt bekommen, der auf Softwarerecht spezialisiert ist. Oder Du veröffentlichst Deine Software unter der GPL (kannst Du ja trotzdem verkaufen) und machst den Build-Prozess so verworren und kompliziert, dass es niemand schafft, das Ding selbst zu bauen