@Urmeli
Ich seh einiges anders, hab aber eben die selben "Beschraenkungen" wie Du. Ich bin kein Jurist, und das was ich im Inet lese kann man xfach auslegen, was richtig greifbares find ich auch ned
Die LGPL verstehe ich so, dass ich ein Programm, das ich mit den Qt entwickle, als solches nicht im Quellcode offenlegen muss, sofern ich mit den Qt dynamisch linke, die also als DLL (ich bin halt mal z.Zt. nur unter Windows unterwegs) verwende.
Ich versteh die LGPL wie die GPL, nur das eben die strenge vererbung der lizens aufgebrochen wird.
Verwendet jemand die GPL, müssen theorethisch alle die das oder Teile davon verwenden, ebenfalls unter die GPL.
Nun, die LGPL sagt meinem Verständnis nach aus, dass ich durchaus in meinem Closed-Source Programm (also ohne Offenlegung des Quellcodes) eine Bibliothek, die unter der LGPL steht, verwenden darf. Sofern der Endanwender die verwendete Bibliothek (eben die Qt) durch eine andere Qt-Bibliothek ersetzen kann.
Das seh ich auch so, nur das ich die konsequenzen daraus bissi "Haerter" interpretier.
Kannst du aus einer qt Application die QT ersetzen, ohne neuzukompilieren ? Nein ! IMHO wirst du die LGPL-QT nie direkt an ein Programm binden koennen (egal ob dynamisch oder statisch) was selber nicht unter der GPL / LGPL steht.
IMHO ist die LGPL dafuer gemacht, das du zum besipiel ein "plugin" schreibst .... dieses plugin kann die QT verwenden, das heisst dein plugin kann unter der LGPL stehen.
Dies kann nun ein Programm verwenden, was nicht unter der GPL/LGPL steht, unter der bedingung, das Du keine Klasse von der unter der LGPL stehenden verwendeten bibliothek verwendest (also QString als parameter in der schnittstelle verletzt IMHO den Pasus "dynamisches Binden") und du deine Schnittstelle ausreichend dokumentierst und publizierst, so das man ohne Probleme dein plugin mit einem anderen modul ersetzten koennte, ohne neues kompilieren.
Am Ende sollen mit der LGPL nicht die kommerziellen versionen überfluessig gemacht werden, sondern das entwickeln und verwenden dynamischer erweiterungen für programme, die keine GPL/LGPL kompatible lizenz haben, vereinfacht werden.
Beispielsweisse Musik / video dekoder, wenn die die QT nutzen wuerden und die nur unter der GPL staende, duerften keinerlei komerzielle programme oder richtige freewaere programme die nutzen. ...
Wie gesagt ist nur meine Sicht, Juristen koennten das wiederum anders interpretieren
Ciao ...