Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwenden

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Bitschubser
Beiträge: 8
Registriert: 5. Januar 2013 18:03

Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwenden

Beitrag von Bitschubser »

Hallo zusammen,

kann mir jemand in einer Lizenzfrage etwas weiterhelfen?
Und zwar geht es um Folgendes:
Ich habe für meine Mutter ein einfaches Programm geschrieben, welches Notenlisten erzeugt. Verwendet zur GUI-Erstellung habe ich die LGPL-Version von Qt und die Bibliotheken dynamisch verlinkt, welche vom Installer mitkopiert werden. Das Programm würde ich gerne als Freeware anbieten, vielleicht erleichtert es die Arbeit auch anderen.
Wie sieht es Lizenzrechtlich nun aus, wenn das Programm im Kollegium die Runde macht? Könnte die Schule Probleme bekommen?
Bin ich selbst aus dem Schneider, solange ich das Programm kostenfrei anbiete?
Nach meinem Verständnis der LGPL kein Problem (anscheinend könnte ich das Programm sogar kommerziell anbieten?!), bei einer Schule handelt es sich ja auch nicht um eine Einrichtung, welche materiellen Wert erwirtschaftet.
Kann vielleicht jemand, der sich in solchen Lizenzgeschichten besser auskennt als ich mal ein kurzes Statement dazu abgeben?

Vielen Dank, Gruß
Bitschubser
bmann
Beiträge: 14
Registriert: 22. Juni 2006 22:27
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Re: Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwende

Beitrag von bmann »

Hi
  • Die Lizenz *deines* Programmes ist dein Bier (solange du keinen Code von anderen darin benutzt hast). Folglich musst du nur darauf achten die Qt Lizenz einzuhalten.
  • Die LGPL ist gerade dafür da, dass du dein Programm nach *deinen* Bedingungen (und nicht nach denen von Qt) veröffentlich kannst. In gewissen Grenzen jedenfalls.
  • Die Grenzen sind insbesondere, dass
    1. der Benutzer in der Lage sein muss die Version der Bibliothek auszutauschen (etwas vereinfacht gesagt). Die gängige (und einfachste) Methode ist dynamisch zu linken (wie du das ja machst), dann bist du fein raus. Und
    2. wenn du die Qt Bibliotheken ebenfalls mitlieferst, musst du die LGPL Lizenz mitliefern (i.d.R. Textdatei README.license oder README.license.qt oder so), die deutlich macht, dass diese Teile unter der LGPL stehen und nicht von dir sind. Weitherin musst du dann
    3. entweder den Source Code der verwendeten Qt Version mitliefern oder (etwas vereinfacht) jedem der fragt (auch solchen die du nicht kennst und das Programm in 10 Jahren über x Ecken erhalten haben) anbieten den Source Code zur Verfügung zu stellen. Einfach den Qt Source Code mitliefern ist die einfachste Lösung.
Zur Frage "Könnte die Schule Probleme bekommen" die ist glücklicherweise einfach zu beantworten: Das hängt von dir ab. Wenn du nicht erlaubst, dass dein Programm weitergegeben wird, es aber dennoch geschieht, kannst du Probleme machen. Bzgl. Qt gibt es für die Schule keine Probleme, insbesondere sei auf "0." der LGPL v2.1 verwiesen:
[...]
Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License; they are outside its scope. The act of running a program using the Library is not restricted, and output from such a program is covered only if its contents constitute a work based on the Library (independent of the use of the Library in a tool for writing it).[...]
Wel du es etwas unsicher formuliert hast, hier nochmal ausdrücklich: Du kannst für dein Programm auch Geld verlangen, das ist ausdrücklich erlaubt. Auch das weiterverteilen (deines) Programmes kannst du verbieten wenn du möchtest, lediglich die Teile, die unter der LGPL stehen (sprich: Die Qt Source+Libs die du mitlieferst) dürfen von jedem der Zugriff hat weitergegeben werden.

Ansonsten gilt bei juristischen Fragen grundsätzlich: IANAL, alle Antworten ohne Gewähr. Für gesicherte Antworten einen Anwalt fragen, der sich mit Lizenzrecht auskennt.
(Ja, ich weiß dass das für dich Overkill ist, ist aber nunmal leider so)

Gruß
Andi
Bitschubser
Beiträge: 8
Registriert: 5. Januar 2013 18:03

Re: Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwende

Beitrag von Bitschubser »

Hallo Andi,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Nun sind alle Unklarheiten für's Erste beseitigt.

Gruß
Julian
RHBaum
Beiträge: 1436
Registriert: 17. Juni 2005 09:58

Re: Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwende

Beitrag von RHBaum »

entweder den Source Code der verwendeten Qt Version mitliefern oder (etwas vereinfacht) jedem der fragt (auch solchen die du nicht kennst und das Programm in 10 Jahren über x Ecken erhalten haben) anbieten den Source Code zur Verfügung zu stellen. Einfach den Qt Source Code mitliefern ist die einfachste Lösung.
Bei der LGPL ? sicher ?

IMHO brauchst den Source Code gar nicht ausliefern, Binaries und verweis auf die Qt Lizenz sollte langen.

Das mit dem Code verfügbar ist doch IMHO nur bei der GPL und dann bei deinem Code, oder den Code den an der Qt modifiziert hast.
Die Orginal-Sourcen der Qt kann sich jeder selber holen ^^

Ciao ....
bmann
Beiträge: 14
Registriert: 22. Juni 2006 22:27
Wohnort: Dortmund

Re: Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwende

Beitrag von bmann »

Bei der LGPL ? sicher ?
Ja.

Nummer 4 der LGPL Version 2.1:
4. You may copy and distribute the Library (or a portion or derivative of it, under Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections 1 and 2 above provided that you accompany it with the complete corresponding machine-readable source code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange.

If distribution of object code is made by offering access to copy from a designated place, then offering equivalent access to copy the source code from the same place satisfies the requirement to distribute the source code, even though third parties are not compelled to copy the source along with the object code.
An "provided that you accompany it with the complete corresponding machine-readable source code" gibt es nicht viel zu interpretieren.

U.U. ist ebenfalls Section 6 relevant (paste ich hier nicht, die ist länglicher), allerdings nur bedingt, da sie von dem fertigen, gelinkten Programm handelt. In unserem Fall soll die Qt Bibliothek aber *ebenfalls* kopiert werden.
Es wäre aber natürlich möglich nur die gelinkte Binary zu kopieren und dazu zu sagen "du brauchst noch Qt Version x für Compiler y lad dir das von z runter". Dann sind die Qt Sourcen nicht mehr dein Problem.

Jedenfalls sehe ich das so.
ScyllaIllciz
Beiträge: 200
Registriert: 9. Juli 2010 19:31

Re: Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwende

Beitrag von ScyllaIllciz »

Die eigenen Quellen muss man nicht zur Verfügung stellen. Die können eine beliebge Lizenz haben.
Die Bibliotheken bzw. der Verweis auf diese müssen angegeben werden und austauschbar sein, deswegen dynamisch linken!
RHBaum
Beiträge: 1436
Registriert: 17. Juni 2005 09:58

Re: Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwende

Beitrag von RHBaum »

Die Bibliotheken bzw. der Verweis auf diese müssen angegeben werden und austauschbar sein, deswegen dynamisch linken!
Ja iss schon klar, nur hier gehts darum, ob du bei der LGPL Nutzung den Source Code der Qt mit ausliefern musst ....

Dynamisch gelinkt und unmodifizierte Version ist ja vorraussetzung fuer LGPL Nutzung.
Das die Qt binaer mitlieferst (setup), davon ist auch auszugehen .... sonst macht der ganze Aerger keinen Sinn

Dachte bisher immer das nen Verweis auf Lizenz und Version der Verwendeten Bib reicht ...

Ciao ...
Bitschubser
Beiträge: 8
Registriert: 5. Januar 2013 18:03

Re: Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwende

Beitrag von Bitschubser »

bmann hat geschrieben: Es wäre aber natürlich möglich nur die gelinkte Binary zu kopieren und dazu zu sagen "du brauchst noch Qt Version x für Compiler y lad dir das von z runter". Dann sind die Qt Sourcen nicht mehr dein Problem.
Würdest Du diesen Satz bitte nochmal genauer erläutern?
Heißt das, wenn ich die benötigten Qt-Binaries und ein Textfile mit den Lizenzinfos zu meinem Programm in den Installer packe aus dem Schneider bin?
Denn die Zielgruppe für das Programm (welche mit Programmieren meist überhaupt nichts zu tun hat) saugt sich doch nur 250MB zusätzlichen Müll, wenn ich die Qt-Sources mit in den Installer legen muss!? Das ist bei einem Programm, das nichtmal 1MB groß ist doch schon etwas unverhältnismäßig...
Zudem bin ich doch dann zwangsläufig für die Aktualität für die beiliegenden Sources verantwortlich!?
Ich dachte mir schon, dass es einen Haken hat, aber der ist schon recht gewaltig... :(
RHBaum
Beiträge: 1436
Registriert: 17. Juni 2005 09:58

Re: Lizenzfrage: Qt Programm im öffentlichen Dienst verwende

Beitrag von RHBaum »

Neee, in den Installer musst das Zeugs bestimmt nicht packen ... da brauchst "Nur" die binaeries und die Lizenzinfos.
Aktuell halten musst da auch nix, die entscheidest mit welcher Version der qt du arbeitest und nur fuer diese gilt das ....

Die Frage ist nur, ob verpflichtest bist, die orginal-sorucen selber zu sichern und auf anfrage auszuliefern ....
Beispielsweisse DU arbeitest mit der 4.4, digia kappt den download dieser version aus diversen gruenden, musst du dann das zeugs "hosten" / zur verfuegung stellen ?
Zumahl du die sourcen nicht wirklich selber zum entwickeln brauchst bei der LGPL, Header und libs / dlls langen ...

Ciao ...
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