Kleine rechtliche Frage zu Lizenzen ...

Verschiedenes zu Qt
Ritchie
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Kleine rechtliche Frage zu Lizenzen ...

Beitrag von Ritchie »

Hallo Zusammen,

wie sieht es eigentlich aus, wenn man eine Webseite erstellen will, von einem Programm, welches man mit QT erstellt hat. Hier aber keine binaries oder Quellcode veröffentlicht, sondern nur die eigentliche Funktion beschreibt und Bilder, Beispieldateien(Konfigurationsdateien,Online-Hilfe,etc.) veröffentlicht.

Benötige ich dann eine "kommerzielle Version" von QT.

Ich will hat nur sehen, wie die Resonanz ist, bevor ich weitere Schritte einleite (kauf der Lizenz und so).

Gruss R.
androphinx
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Beitrag von androphinx »

Ich hab keine Ahnung, wie das läuft, aber ich würde mal vermuten, dass es da keine rechtlichen Konsequenzen geben soll.

Trotzalledem ist deine Vorgehensweise mehr als unkonventionell. Mein Tipp: Veröffentliche dein Programm doch erstmal als GPL, ein Wechsel zu einer kommerziellen Lizenz steht dir auch später immer noch offen.

Mfg androphinx
franzf
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Beitrag von franzf »

androphinx hat geschrieben:Veröffentliche dein Programm doch erstmal als GPL, ein Wechsel zu einer kommerziellen Lizenz steht dir auch später immer noch offen.
Nein, das geht nicht.
http://qt.nokia.com/products/licensing/licensing
The Qt Commercial Developer License does not allow the incorporation of code developed with the Qt GNU LGPL v. 2.1 or GNU GPL v. 3.0 license versions into a commercial product.
Außer "kommerzielle Lizenz" bezieht sich auf dein Programm, nicht die Qt-Lizenz. Das bringt aber einige Einschränkungen mit sich, wenn du Qt als LGPL verwendest.
androphinx
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Beitrag von androphinx »

Das hat nichts mit einem Wechsel zu tun. Du kannst als Produzent einer Software jederzeit von der GPL zurücktreten und stattdessen eine kommerzielle Lizenz verwenden, wodurch dieser Abschnitt in den Lizenzbedingungen von Qt null und nichtig wird...

Mfg androphinx
franzf
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Beitrag von franzf »

androphinx hat geschrieben:Das hat nichts mit einem Wechsel zu tun. Du kannst als Produzent einer Software jederzeit von der GPL zurücktreten und stattdessen eine kommerzielle Lizenz verwenden, wodurch dieser Abschnitt in den Lizenzbedingungen von Qt null und nichtig wird...
Sicher kann man für sein Stück Software jederzeit von GPL auf Commercial ändern. Wenn ich aber Qt verwende, geht der Wechsel nur in eine Richtung: Qt in LGPL. Denn Qt darf für ihre Software auch Regeln aufstellen. Eine habe ich oben zitiert. Wenn ein Programm Qt unter GPL oder LGPL verwendet, ist ein Kauf einer Kommerziellen Qt-Lizenz nachträglich nicht mehr möglich. Klar: Qt-Lizenzgebühren sind pro Entwickler fällig. Macht man den Bärenteil mit voller Manpower und zieht Qt via LGPL an, und dann kauft man eine (oder wenige) Lizenzen wenn das Projekt fertif ist, für den tollen Support...

@topic: Screenshots sind keine Software Distribution, und nur darauf kommt es an. Natürlich kannst du Screenshots veröffentlichen, nur sagen die recht wenig über dein Programm aus. Den Segfault eine Sekunde später sieht man da nicht mehr.
Mach dich schlau. Wenn dir LGPL reicht, kannst du dein Programm kommerziell vertreiben, ohne die Sourcen zu veröffentlichen. Dann kann man dein Programm auch anfassen und sicher mehr über Gefallen oder Kritik sagen.
androphinx
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Beitrag von androphinx »

@franzf: Schlag mich, wenn ich falsch liege, aber es ist doch nirgendwo festgelegt, dass die komplette Software mit der Qt Commercial Edition geschrieben haben muss. Ich kann doch meine Software erst unter der GPL veröffentlichen und mir später eine entsprechende kommerzielle Lizenz bei Nokia zulegen, um mein Programm dann von GPL zu meiner eigenen, mglw. kommerziellen Lizenz zu migrieren. Wo ist da jetzt das Problem?

Mfg androphinx
RHBaum
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Beitrag von RHBaum »

um mein Programm dann von GPL zu meiner eigenen, mglw. kommerziellen Lizenz zu migrieren. Wo ist da jetzt das Problem?
Naja, was ein problem ist, ist Definitions-Sache.
Die Lizenzbedingungen greifen praktisch erst bei der Auslieferung.
Du kannst die QT runnerladen (GPL version) und verwenden, solange davon niemand erfaehrt, lieferst du nix aus. In dieser Beziehung ist Qt(GPL generell) wie Public Domain.
Die unnerschiede kommen beim "Ausliefern". Machst Du irgendwie anderen deine Anwendung zugaenglich, zwingt Dich die GPL, den SourceCode auch auszuliefern / auf Anfrage bereitzustellen. Weiterhin bleibt dir an deinem Sourcecode nur noch das Recht der namentlichen Benennung. D.H. andere koennen deinen SourceCode modifizieren wie sie lustig sind. Wenn Sie ihn aber wieder veroeffentlichen, muessen sie wieder den SourceCode zur verfuegung stellen .... etc.
Ergo, dein SourceCode wird Allgemeingut ! (das ist der Sinn der GPL).
Nun kommt noch hinzu, das Du einmal eine GPL erteilung nicht rueckgaengig machen kannst ! Sprich, wenn Du einmal was unter GPL verteilt hasst, kannst du es nicht zurueckziehen und sagen "So nun nicht mehr, habs mir anders überlegt". Der einmal verteilte code muss unter GPL weiterhin verteilbar sein. (du musst ihn aber selber nicht mehr hosten, aber darfst andere nicht abstrafen wenn sie ihn hosten...).

Was Du aber machen kannst:
- zusaetzlich eine kommerzielle version rausbringen
- weitere versionen nur noch unter der kommerziellen Lizenz rausbringen

daran hindert Dich natuerlich keiner.

Also, "Problem" ist relativ zu sehen !

Ciao ...
Ritchie
Beiträge: 86
Registriert: 29. Januar 2007 19:41

Beitrag von Ritchie »

Hi,

vielen Dank für die doch so ausführlichen Antworten.
Generell sehe ich das so, das mir keine Probleme entstehen,
wenn ich eigentlich nur Screens und Doku. darstelle.
Diese Infos haben natürlich die besagten Einschränkungen/Nachteile.

Die Sachen mit den verschiedenen Lizenzmodellen muss ich mir aber nochmals
durchlesen. GPL kommt jedenfalls erstmal nicht ins Gespräch.

Gruss R.

P.S.: Habe sowieso noch einiges zu Codieren.
androphinx
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Beitrag von androphinx »

RHBaum hat geschrieben:- weitere versionen nur noch unter der kommerziellen Lizenz rausbringen.
so meinte ich das eigentlich aus ;)

Mfg androphinx
rubikon
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Registriert: 27. Mai 2010 13:23

Beitrag von rubikon »

Jetzt mal ne ganz konkrete Frage: Kann ich eine kommerziell vertriebene nicht open source Software schreiben und verkaufen?

So, wie ich das hier gelesen habe, geht das wenn man die Software unter LGPL stellt.

Nun habe ich mir mal die Auflistung hier http://qt.nokia.com/downloads und 'License Comparison Chart' von hier http://qt.nokia.com/products/licensing angeschaut. Was bedeutet denn "Changes to Qt source code must be shared" bzw. ''Must provide source code changes to Qt: Source code must be provided"?

Klingt für mich als darf man keine Closed Source Software erstellen?!?

Noch ne Frage nebenbei: Was bedeutet 'Keep distribution licensing options open'

Bin sehr gespannt auf die Antworten.
ScyllaIllciz
Beiträge: 200
Registriert: 9. Juli 2010 19:31

Beitrag von ScyllaIllciz »

Für mich heisst das, wenn Du Änderungen an den Qt Lib's selber vornimmst, diese zur Verfügung stellen musst. Dein Applikation, welche die Qt Lib's nur verwendet, kann Closed Source sein (LGPL).
rubikon
Beiträge: 89
Registriert: 27. Mai 2010 13:23

Beitrag von rubikon »

Hmm... das würde mich freuen :-)

Hier http://de.wikipedia.org/wiki/LGPL steht der Satz ''Grundsätzlich darf eine unter LGPL lizenzierte Software nur zusammen mit ihrem Quelltext vertrieben werden.". Verstehe ich da jetzt was falsch?

Mal angenommen es ist so dass man das darf, aus welchem Grund soll man dann die Commercial version kaufen? Wenn man unbedingt support brauch kann man den bei der LGPL scheinbar auch nachkaufen....
...und was ist wenn Nokia die Lizenzen z.B. mit Qt 4.8.0 wieder ändern?

Hat man dann das Nachsehen, wenn man schon unter LGPL angefangen hat zu entwickeln? Muss man dann doch kaufen?
softwaremaker
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Registriert: 1. April 2009 19:25

LGPL

Beitrag von softwaremaker »

Beim dynamischen Linken ist das eigene Programm ein "work that uses the Library" (Englische LGPL 2.1 §5)
daraus folgt:
"Such a work, in isolation, is not a derivative work of the Library, and therefore falls outside the scope of this License."
Somit ist §6 nicht relevant.

Schlussfolgerung daraus:
- ich gebe die Qt-DLLs in binärer Form meiner Anwendung bei
(nicht Teile des Qt-Source mitgeben!)
- muss keinen LGPL-Lizenztext mitgeben
- muss auch keinen Hinweis angeben, dass ich Qt verwende (sieht man aber sowieso anhand der Dateien)


§5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr compiliert oder gelinkt wird, nennt man ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“. Solch ein Werk, für sich allein genommen, ist kein von der Bibiliothek abgeleitetes Werk und fällt daher nicht unter diese Lizenz.

Bei statischem Linken:
Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit der Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk (weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ ist. Das ausführbare Programm fällt daher unter diese Lizenz. Paragraph 6 gibt die Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbarer Programme an.

Fazit: wenn dynamisch gelinkt wird, kann man sein Programm unter einer beliebigen Lizenz weitergeben. Die unveränderten Qt-DLLs sind dann vergleichbar mit Public Domain, können also kostenlos mit dem Programm weitergegeben werden ohne besondere Anforderungen seitens Nokia.
ScyllaIllciz
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Registriert: 9. Juli 2010 19:31

Beitrag von ScyllaIllciz »

Laut Nokia/Trolltech wird statisches Linken nicht empfohlen aber es ist auch nicht direkt untersagt, siehe hier Seite 14.
guenni81
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Registriert: 29. Juli 2006 02:22

Re: LGPL

Beitrag von guenni81 »

softwaremaker hat geschrieben: Schlussfolgerung daraus:
- ich gebe die Qt-DLLs in binärer Form meiner Anwendung bei
(nicht Teile des Qt-Source mitgeben!)
- muss keinen LGPL-Lizenztext mitgeben
- muss auch keinen Hinweis angeben, dass ich Qt verwende (sieht man aber sowieso anhand der Dateien)
Sehr interessant, ich dachte immer man müsse einen Verweis darauf machen das man die Qt Bibliotheken nutzt und diese unter der LGPL stehen.
mfg
Günni
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